NEU Notfallbetreuung ab Dienstag, 17. März 2020

Ab Dienstag, dem 17. März 2020, gibt es eine Notfallbetreuung in der Schule für Kinder von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und den Fragebogen Notfallbetreuung.

Ein Anrecht auf einen Platz in der Notfallbetreuung besteht nur, sofern beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, bzw. im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Es wird dann von beiden Elternteilen eine Bestätigung des Arbeitgebers benötigt.
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere
• die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten),
• die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
• die Sicherstellung der öffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
• sowie die Lebensmittelbranche.
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler.
Sollten Sie also eine Notfallbetreuung benötigen und zu der oben beschriebenen Personengruppe gehören, bitten wir um schnelle Nachricht per Mail an sekretariat(at)ratoldusschule.de mit Angabe von Tag(en) und Zeit(en) für die Notfallbetreuung (oder Sie füllen unser Formular aus und schicken es noch ohne Bestätigung vorab per Mail an die Schule).
Den Nachweis über die Berechtigung, diese Notfallgruppe in Anspruch nehmen zu dürfen, reichen Sie bitte schnell nach.
 
Das Formular finden Sie weiter unten unter "Fragebogen Notfallbetreuung".

Außerdem gilt weiterhin:
- Die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen.
- Die Kinder dürfen nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. es müssen seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sein und die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen.
- Die Kinder dürfen sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist.
 
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.
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