Berufsorientierung in der Inklusion

Die Berufsorientierung verläuft im Wesentlichen parallel zu der Berufsorientierung aller Schülerinnen und Schüler. 

Es gibt zwei Besonderheiten:

  1. Ab dem 1. Halbjahr der Stufe 8 werden einmal pro Jahr im Herbst verbindliche Berufswegekonferenzen (BWK) durchgeführt. Schüler*in, Eltern oder Erziehungsberechtigte, Vertreter*in des Integrationsfachdienstes und der Agentur für Arbeit sowie der zuständige Coach und evtl. weitere Erwachsene, die das Kind/den Jugendlichen eng begleiten, überlegen gemeinsam wie die geeignetste schulische und berufliche Ausbildung aussehen könnte. Organisiert werden die BWKs vom zuständigen Coach in Absprache mit allen Beteiligten.

  1. Ebenfalls in der 8. Klasse findet für die Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Bildungsanspruch Lernen der BO aktiv – Test gemeinsam mit den Schüler*innen des SBBZ Lernen an der Hausherrenschule statt. Die organisatorischen Absprachen trifft der zuständige Coach.