Wichtige Grundsätze meiner Arbeit als Beratungslehrerin
Vertraulichkeit
Ich behandle alle Anfragen und Gespräche vertraulich, d.h. Dritte erhalten keinerlei Informa-tion über die Beratung, es sei denn, Eltern, Schüler*in und ich haben es abgesprochen und dies ausdrücklich erlaubt und schriftlich bestätigt. Ein Erstgespräch kann auch bei Schüler*in-nen unter 18 Jahren ohne Rücksprache mit den Eltern stattfinden. Für weitere Gespräche muss danach eine Einwilligung der Eltern vorliegen.
Freiwilligkeit
Eine Beratung ist nur dann erfolgversprechend, wenn die Ratsuchenden selbst zu Verände-rungen motiviert sind. Selbst, wenn jemand zu mir in die Beratung geschickt wird, kläre ich immer, ob der*diejenige bei mir beraten werden möchte.
Unabhängigkeit
Ich orientiere meine Beratung ausschließlich an den Anliegen der Ratsuchenden und fachli-chen Kriterien. Meine Beratung erfolgt grundsätzlich unabhängig von der Schulleitung und anderen Lehrkräften an der Schule.